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4. April bis 13. April 2025

Organisatorisches zum Volksfest

11. April 2024

Verkehrsregelungen:

In der Zeit des Volksfestes gelten am und im Umfeld des Volksfestplatzes zusätzliche Halte- bzw. Parkverbote. Dies ist notwendig, um die Zufahrt für Anwohnende und Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Die Einhaltung wird von der Parküberwachung und der Polizei kontrolliert. Der Parkplatz neben dem Volksfestplatz wird während der Volksfestzeit zu einem Teil für Einsatzfahrzeuge gesperrt; ein weiterer Teil ist als Fahrradabstellplatz vorgesehen und zwei Behindertenparkplätze werden ebenfalls in diesem Bereich eingerichtet. Zusätzlich wird es wieder zwei weitere Behindertenparkplätze in der Alpenstraße auf Höhe Zugspitzstraße geben.

  • Für den Festzug zum Volksfest wird es am Samstag, 13. April, ab circa 14 Uhr zu kurzfristigen Verkehrsanhaltungen im Bereich Lochhauser Straße und Bürgermeister-Ertl-Straße kommen. Davon kann auch der Linienbusverkehr betroffen sein. Für die Aufstellung des Festzuges und ein Begleitprogramm werden die Obere Lagerstraße zwischen dem Kreisverkehr am Wohnpark Roggenstein und dem S-Bahnhof sowie die Birkenstraße zwischen Lochhauser Straße und Lagerstraße in der Zeit von 13 Uhr bis voraussichtlich 15 Uhr vollständig gesperrt.
  • Am Sonntag, 21. April, wird ab Mittag die Bürgermeister-Ertl-Straße für Aktionen unmittelbar vor dem Volksfestplatz vollständig gesperrt. Die Durchfahrt ist in der Zeit der Sperrung auch für Anwohnende nicht mehr möglich.
  • In den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag wird die Bürgermeister-Ertl-Straße zwischen Alpenstraße und Höhe Moorweg von 21 Uhr bis Betriebsende des Volksfestes gesperrt. Ausgenommen von diesem Durchfahrtsverbot sind lediglich die Anwohnenden, Taxis, Einsatz- und Veranstalterfahrzeuge. Wer am Wochenende nach 21 Uhr Volksfestbesucher:innen abholen will, sollte also einen entfernteren Treffpunkt vereinbaren.

Alkoholverbotsbereich:

Auf dem Volksfestplatz selbst und in der angrenzenden Umgebung, einschließlich der Flächen an der Realschule und am Gymnasium sowie der Skateranlage, gilt in der Zeit vom 12. April bis 21. April ein Verbot des Konsums von alkoholischen Getränken. Ausgenommen ist nur das Bierzelt selbst und der zugehörige Biergarten. Gleichzeitig ist das Mitführen von Glasflaschen im genannten Zeitraum auf den betroffenen Flächen verboten. Die genaue Verbotsfläche ist auf einem Lageplan eingezeichnet, der an den Amtstafeln und am Eingang des Volksfestes ausgehängt ist. Die Polizei und die eingesetzten Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes werden die Einhaltung dieser Verbote verstärkt überwachen und Verstöße nötigenfalls unterbinden.

Cannabis-freie Zone:

Das Puchheimer Volksfest AUFTAKT ist eine Cannabis-freie Zone. Das Konsumieren von Cannabis ist daher im Festzelt, im Biergarten sowie auf dem gesamten Volksfestplatz verboten. Darüber hinaus ist aufgrund der umliegenden Schulen, Kindertagesstätten und des Sportplatzes das Rauchen von Cannabis auch im Umfeld des Volksfestgeländes nicht gestattet. Die Polizei und die eingesetzten Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes werden die Einhaltung dieses Verbotes verstärkt überwachen und Verstöße nötigenfalls unterbinden.

Erreichbarkeit des Volksfestplatzes:

Im Umfeld des Volksfestplatzes stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, nicht mit dem Auto anzureisen, sondern die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, zu Fuß zu kommen oder mit dem Fahrrad zu fahren. Für Fahrräder wird unmittelbar neben dem Volksfestplatz ein gut ausgeleuchteter Fahrradabstellplatz eingerichtet, von dem aus man direkt zum Volksfest gelangen kann. Fahrräder dürfen nicht auf den Gehwegen oder Einzäunungen am Volksfestplatz abgestellt werden. Störende Fahrräder müssen nötigenfalls entfernt werden. Die verkehrliche Situation ist zusätzlich durch die Bauarbeiten am Gymnasium beeinträchtigt. Wer dennoch mit dem Auto zum Volksfest kommen will, sollte sich eine weiter entfernte Parkmöglichkeit suchen. Keinesfalls dürfen Grundstücks- oder Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden. Neben einer Verwarnung droht dort auch das Abschleppen des Fahrzeuges. Auch die Rettungswege sind freizuhalten.

Volksfestbus:

Der „Volksfestbus“ steht auch heuer wieder zur Verfügung. An den Freitagen wird die MVV-Regionalbuslinie 855 nach 20.20 Uhr bis 0.40 Uhr (letzte Abfahrt vom Volksfestplatz zum S-Bahnhof) als Volksfestbus fortgeführt. Dazu fährt der Bus als Ringlinie im 20-Minuten-Takt vom S-Bahnhof Nord über die Obere Lagerstraße zur Haltestelle Volksfestplatz und über die Lagerstraße und Lochhauser Straße wieder zurück zum S-Bahnhof. An den Samstagen beginnt der Fahrplan um 13.15 Uhr am S-Bahnhof Nord; die letzte Rückfahrt vom Volksfestplatz in Richtung S-Bahnhof findet wieder um 00.40 Uhr statt. Am Samstag, 13. April, beginnt wegen des Volksfesteinzugs die erste Fahrt ab 14.55 Uhr. An den Sonntagen fährt der erste „Volksfestbus“ um 14.15 Uhr vom S-Bahnhof Nord zum Volksfestplatz; die letzte Rückfahrt beginnt am Volksfestplatz um 22 Uhr. Am Sonntag, 14. April, fährt der Bus aufgrund des Marktsonntags über das Gewerbegebiet Nord. Am Sonntag, 21. April, zwischen 13 und 18 Uhr wird es keine Bedienung der Bürgermeister-Ertl-Straße geben. Die Zusatzfahrten verkehren nicht über das Gewerbegebiet Nord (Haltestellen „Benzstraße“ / „Boschstraße“ / „Dieselstraße“), sondern über die Lochhauser Straße zum S-Bahnhof Puchheim („Nordendstraße“ / „Bäumlstraße“ / „Birkenstraße“). Während der Woche, also von Montag bis Donnerstag, werden auf der MVV-Regionalbuslinie 855 im Zeitraum von 20.20 Uhr bis 22 Uhr alle 20 Minuten Zusatzfahrten angeboten. Ansonsten kann von Montag bis Freitag tagsüber die MVV-Regionalbuslinie 855 genutzt werden (Haltestelle Bürgermeister-Ertl-Straße) oder von Montag bis Samstag die Linie 832 (Haltestelle Zugspitzstraße – sowohl von Gröbenzell als auch vom S-Bahnhof Puchheim).

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Freitag den 23.03.2018

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17:00

Bier zum Volksfest

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